Rechtsprechung
BFH, 02.02.1951 - IV 164/50 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Notwendige Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 55, 133
- DB 1951, 262
- BStBl III 1951, 51
- BStBl III 1961, 51
Wird zitiert von ...
- BFH, 08.11.1955 - I 176/55 U
Kosten eines Fernsprechanschlusses in der Wohnung eines Gesellschafters einer OHG …
Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung z.B. abgelehnt, die Miete für einen Raum, der gleichzeitig für Wohnzwecke und berufliche Zwecke genutzt wird, teilweise als Betriebsausgaben (Werbungskosten) anzuerkennen, solange eine einwandfreie Trennung zwischen privater und beruflicher Nutzung nicht leicht und einwandfrei durchgeführt werden kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs IV 91/50 U vom 24. November 1950 Slg. Bd. 55 S. 59, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1951 III S. 22; IV 164/50 U vom 2. Februar 1951, Slg. Bd. 55 S. 133, BStBl. III S. 51).